Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen, ebenso wie Versicherungsunternehmen bei der Abwehr unberechtigt geltend gemachter Ansprüche. Dabei werden von unseren Beratern alle Gebiete des Personen- und Sachversicherungsrechts abgedeckt. Hierzu gehören zum Beispiel Ansprüche aus Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen sowie aus Gebäude-, Haftpflicht- oder Betriebsunterbrechungsversicherungen. Unser Leistungsspektrum umfasst die außergerichtliche Beratung einschließlich der Führung von Regulierungsgesprächen und die gerichtliche Vertretung vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs. Über das Versicherungsrecht im eigentlichen Sinne hinaus, stehen wir unseren Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Haftpflichtansprüchen zur Seite.