Am 3.5.2021 wurde Frau Rechtsanwältin Suria Rogge von der Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm die Befugnis zuerkannt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Wir gratulieren unserer Kollegin herzlich zu diesem Erfolg.