DR. THOMAS FELDMEIER – RECHTSANWALT / NOTAR
Nach seinem Abitur 1968 studierte Dr. Thomas Feldmeier Rechtswissenschaften in Münster und absolvierte anschließend sein Referendariat am dortigen Landgericht. Im Anschluss an sein zweites juristisches Staatsexamen promovierte er zu einem rechtsvergleichenden verfassungsrechtlichen Thema und hielt sich dafür u. a. in Rom auf.
Seit 1982 ist Dr. Thomas Feldmeier als Rechtsanwalt in Dortmund tätig und seit 1990 Notar. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.
Dr. Thomas Feldmeier wurde 1949 in Münster geboren. Mit seiner Frau Petra Krug-Feldmeier hat er zwei Söhne. Er hört gern klassische Musik und interessiert sich für Malerei. Sportlichen Ausgleich erzielt er durch Fußball spielen.
FACHGEBIETE
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Medizinrecht
WEITERE TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bankrecht

